Akne

Europaweite Risikobewertung für die Anwendung von Retinoiden aktualisiert

Kontrazeptionspflicht für 0,3% Adapalen/BPO bei Patientinnen im gebärfähigen Alter aufgehoben

In einer europaweiten Risikobewertung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) wurde die Anwendung von Retinoiden aktualisiert. Das Bewertungsverfahren hat ergeben, dass bei Anwendung topischer Retinoide in der Akne-Therapie die aufge- nommene Wirkstoffmenge vernachlässigbar ist. [1] Im Zuge dieser aktualisierten Bewertung wurde die Kontrazeptionspflicht für die topische Fixkombination 0,3% Adapalen/BPO (Epiduo® Forte) aufgehoben.

Hoher Stellenwert der Retinoide bei Akne

Die Entwicklung von Retinoiden gehört zu den größten Innovationen in der Akne-Therapie. Retinoide können auf vielfältige Weise in das Entzündungsgeschehen bei Akne eingreifen. Ob topisch oder oral verabreicht – sie beeinflussen mehrere Faktoren der Akne-Pathogenese: die zelluläre Proliferation und Differenzierung, Immunmodulation und in systemischer Form auch die Sebum-Produktion. [2] Die anti- entzündliche Wirkung von Adapalen erfolgt durch Hemmung der AP-1- Faktoren sowie durch Hemmung der Expression von Toll-like-Rezeptoren 2. [2] Adapalen gilt heute zusammen mit Benzoylperoxid als Basistherapeutikum in der Akne-Therapie. Kombiniert man die Basistherapeutika Adapalen und Benzoylperoxid, führt dies zu einem effektiven und frühzeitigen Eingreifen in die Entzündungskaskade – die Wirkung ist synergistisch. [3]

Applikationsweg ist entscheidend für teratogenes Risiko

Die größte Herausforderung bei der Akne-Therapie ist der Einsatz von Retinoiden bei Frauen im gebärfähigen Alter. Bereits im Juli 2016 wurde daher im Rahmen eines europaweiten Risiko-Nutzen-Bewertungsverfahrens das Risiko für eine Schädigung des ungeborenen Kindes beim Einsatz von retinoidhaltigen Arzneimitteln untersucht. [1] Dabei wurden alle retinoidhaltigen Arzneimittel unabhängig von der Indikation und dem Applikationsweg bewertet. [1] Für topisch anzuwendende Retinoide hat die Bewertung ergeben, dass die über die Haut aufgenommene Wirkstoffmenge zu vernachlässigen und ein Schaden für das ungeborene Kind unwahrscheinlich ist. Daher wurde in einem aktuellen Beschluss die Kontrazeptionspflicht für Epiduo® Forte bei Patientinnen im gebärfähigen Alter aufgehoben. [1] Demnach ist die Verordnung dieses Topikums bei Patientinnen im gebärfähigen Alter so unkompliziert wie die Varianten mit 0,1% Adapalen (Epiduo®). Als Vorsichtsmaßnahme bleiben im Sinne einer höchstmöglichen Sicherheit topische Retinoide bei Schwangeren oder Frauen, die beabsichtigen, schwanger zu werden, weiterhin kontraindiziert.

Oral einzunehmende Retinoide sind dagegen stark embryotoxisch und können das ungeborene Kind schädigen. Sie dürfen unter keinen Umstän- den vor einer geplanten Schwangerschaft eingesetzt werden. Auch der Einsatz bei Frauen im gebärfähigen Alter darf nur unter Einhaltung des Schwangerschaftsverhütungsprogrammes erfolgen.

Quelle: Galderma

Literatur

1. https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risiko- informationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP /m-r/retinoide.html; Stand: März 2019

2. Millikan LE International Journal of Dermatol 2000; 39:784-788

3. Tan J et al. J Dermatol Treat 2011; 22:197– 205