Aktinische Keratose

Aktinische Keratosen als Berufskrankheit: Von der Meldung zur Erstattung der BK-Nr. 5103

Viele Erwerbstätige sind durch ihren Beruf täglich starker UV-Strahlung ausgesetzt, weshalb bestimmte Hautkrebserkrankun- gen wie aktinische Keratosen berufsbedingt verursacht sein können. [1] Besonders betroffen sind beispielsweise die Berufs- gruppen Bauarbeiter/Hochbau, Beschäftigte in der Landwirtschaft oder dem Gartenbau sowie Dachdecker. [1] Seit 2015 sind multiple aktinische Keratosen und das Plattenepithelkarzinom (SCC) unter der BK-Nr. 5103 offiziell als Berufskrankheit (BK) anerkannt. [2]

Bei allen Patientinnen und Patien- ten, die unter einer dieser Formen des hellen Hautkrebses leiden, sollte daher auch immer deren Beruf ab- geklärt und berücksichtigt werden. Sollte der Verdacht auf eine Berufs- krankheit bestehen, muss dieser gemäß § 203 SGB VII und § 100 SGB X gemeldet werden. Diese Pflicht ist unabhängig von der Einwilligung des Patienten.

Voraussetzungen für die BK-Nr. 5103

Damit aktinische Keratosen vom Unfallversicherungsträger als Berufskrankheit anerkannt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein [1,2]:

• Gesicherte Diagnose von multiplen aktinischen Keratosen (mind. 6 einzelne Läsionen pro Jahr oder konfluierend auf einer Fläche von mehr als 4 cm2) oder eines Plattenepithelkarzinoms,

• Hautveränderungen liegen in einem Bereich, der dem natürlichen UV-Licht arbeitsbedingt ausgesetzt war,

• Patient gehört(e) einer besonders betroffenen Berufsgruppe an (z.B. Dachdecker, Maurer, Land- & Forstwirt, Gärtner, Bademeister,Straßenbauer, Bergführer etc.),

• ausreichend intensive arbeitsbedingte UV-Exposition (> 40 % der Lebenszeit),

• keine wesentliche außerberufliche UV-Belastung.

Meldung und Erstattung sind auch rückwirkend möglich

Weder der Hauttyp noch der derzeitige Beruf spielen für die Anerkennung der Berufskrankheit eine Rolle. Auch bereits nicht mehr berufstätige Personen haben Anspruch auf eine Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger, wenn alle Voraussetzungen einer Berufskrankheit erfüllt sind.

Meldung des Verdachts auf eine Berufskrankheit

Sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit erfüllt, erfolgt die Antragstellung über das entsprechende Formular „Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit“ (BK-Anzeige F6000). [3] Die Meldung wird über die UV-GOÄ Nr. 141 mit 17,96 € vergütet.

Die Anzeige mit den relevanten Informationen zu Diagnose, Beruf und Personenstammdaten des Patienten wird im Anschluss an den Unfallversicherungsträger geschickt. Dieser nimmt den Antrag auf und leitet ein Überprüfungsverfahren zur Bestätigung des Verdachts auf Vorliegen einer Berufskrankheit ein. [4] Im Zuge dessen wird der Arzt durch den Unfallversicherungsträger dazu aufgefordert, den Hautkrebsbericht zu erstellen. In diesem Bericht werden die detaillierte Krankheitsanamnese des Patienten abgefragt sowie die bereits durchgeführten Therapien aufgeführt. Der ausgefüllte Hautkrebsbericht wird anschließend an den Unfallversicherungsträger geschickt. Pro Patienten wird der Bericht einmalig erstellt und mit 30 € honoriert. [5]

Anerkennung als Berufskrankheit

Bis zur Anerkennung als Berufs- krankheit erfolgt die Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung oder als IGeL-Leistung. Wird ein Zusammenhang zwischen der gemeldeten Erkrankung und dem ausgeübten Beruf durch den Unfall- versicherungsträger bestätigt, erhält der meldende Arzt einen dauerhaf- ten Behandlungsauftrag für diesen

Patienten: Der behandelnde Arzt ist dann sofort und dauerhaft für die Behandlung mittels geeigneter Therapie gemäß Leitlinie sowie für die einmal jährlich durchzuführende Ganzkörperuntersuchung des Patienten zuständig. Die Abrechnung erfolgt dann extrabudgetär über den Unfallversicherungsträger nach den Nummern der Gebührenordnung für Ärzte der gesetzlichen Unfallversicherung.

Nach erfolgter Anerkennung der Berufskrankheit wird ein Behandlungsplan für den Patienten erstellt und
in der Patientenakte dokumentiert. Der Behandlungsplan ist dem Unfallversicherungsträger nur nach Aufforderung vorzuzeigen.

Die Photodynamische Therapie mit BF-200 ALA

Bei der Behandlungsauswahl stellt die Photodynamische Therapie (PDT), z.B. mit BF-200 ALA (5-Aminolävulinsäure in Nanoemulsion, Ameluz®), eine der wirksamsten leitliniengerechten Therapien bei leichten bis mittelschweren aktinischen Keratosen und Feldkanzerisierung dar. [6,7] Die PDT mit Ameluz® kann sowohl mit kaltem Rotlicht (konventionelle PDT) als auch mit Tageslicht (Tageslicht- PDT) durchgeführt werden. [8] Im Rahmen der konventionellen PDT ist Ameluz® zusätzlich zur Behandlung von aktinischen Keratosen im Gesicht und auf der Kopfhaut* auch für die Behandlung an Rumpf, Nacken und Extremitäten zugelassen. [8] Dies kann insbesondere für solche Outdoor-Worker relevant sein, die im Rahmen ihrer Tätigkeit zwar eine Kopfbedeckung tragen, an Stellen wie dem Nacken und den Extremitäten jedoch oftmals nur unzureichend geschützt sind. Durch die Zulassungserweiterung erhalten auch Patienten mit aktinischen Keratosen in diesen Bereichen nun die Möglichkeit einer effektiven und nachhaltigen Behandlung. [9]

Erstattung der Photodynamischen Therapie in der BK-Nr. 5103

Beide Therapieformen können nach Erteilung des Behandlungsauftrags über die Gebührenordnung für Ärzte der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) abgerechnet werden. [5]

Dazu muss die zu behandelnde Gesamtfläche gemessen bzw. abgeschätzt werden, um den Ansatz der Nummern 570 und 571 zu bestimmen. Die Gesamtfläche ist die Summe aller Flächen mit Hautläsionen, die zum Zeitpunkt der Therapieentscheidung mit dem jeweiligen Verfahren zu behandeln sind.

Die UV-GOÄ Nummern 570 und 571 werden über die Größe der betroffenen Flächen definiert:

  • Bei einer zu behandelnden Gesamtfläche von bis zu 100 cm2 wird die UV-GOÄ Nr. 570 abgerechnet.
  • Für Flächen größer als 100 cm2 kann neben der UV-GOÄ Nr.
    570 für jede weitere angefangene Fläche von 100 cm2 zusätzlich Nr. 571 abgerechnet werden, ggf. auch in weiteren Sitzungen.Für die Tageslicht-PDT gilt die UV-GOÄ Nr. 753 (medikamentöse Behandlung). Bei einer Tageslicht-PDT mit einer künstlichen Lichtquelle kann zusätzlich die Nr. 567 (Phototherapie mit selektivem Lichtspektrum) abgerechnet werden.

Einmal jährlich – die regelmäßige Nachsorge

Insbesondere bei Patienten mit aktinischen Keratosen als anerkannte Berufskrankheit sollte mindestens einmal jährlich eine Ganzkörperuntersuchung durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Untersuchung, Informationen zu Sonnenschutz und Beruf sowie weitere Nachsorgetermine und Behandlungen werden in Form eines Nachsorgeberichts dokumentiert. Dieser wird in der Regel einmal jährlich an den Unfallversicherungsträger geschickt und mit 50 € honoriert.

Behandeln statt abwarten

Bei allen Patienten mit aktinischen Keratosen liegt grundsätzlich die Gefahr der Progression zum Plattenepithelkarzinom vor. Daher sollten alle unverzüglich und effektiv behandelt werden – unabhängig davon, ob eine Berufskrankheit vorliegt oder nicht. [7,10]

Quelle: Biofrontera

Literatur

1. https://www.dguv.de/bk-info/icd-10-kapitel/ kapitel_12/bk5103/index.jsp (letzter Aufruf: 26.07.2021).
2. Strom K, Schönfeld M, Nagy P, et al. Neue Berufskrankheit Nr. 5103. Darstellung anhand einer Kasuistik. Trauma Berufskrankh 2015. DOI 10.1007/s10039 – 015- 0107- 4.
3. https://www.dguv.de/bk-info/allgemein/index. jsp (letzter Aufruf: 26.07.2021).
4. https://www.dguv.de/de/mediencenter/hinter- grund/berufskrankheiten/faq/index.jsp (letzter Aufruf: 20.07.2021).
5. https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leis- tung/verguetung/uv-goae_06.pdf (letzter Aufruf: 30.07.2021).
6. Vegter S, Tolley K. PLoS One 2014;9:e96829.
7. Werner RN et al. J Eur Acad Dermatol Venereol 2015;29:2069-2079.
8. Fachinformation Ameluz®, Stand: Februar 2021.
9. Ulrich M et al., J Am Acad Dermatol 2021, S0190-9622(21)00575-2
10. S3-Leitlinie AK und PEK der Haut, Langversion 1.1;2020. AWMF-Registernr. 032/022OL (leit- linien.net). (letzter Aufruf: 26.07.2021).page9image47391936

* Aktinische Keratosen leichten bis mittleren Schweregrads (Grad 1 bis 2 nach Olsen) und Feldkanzerisierungen bei Erwachsenen