Berufsbedingte Hauterkrankungen: Dr. A. HäckelGesetzliche Unfallversicherung gewährleistet optimale Behandlung
Hauterkrankungen vom Handekzem bis zum Hautkrebs stellen mit einem Anteil von 60% das Gros der beruflich bedingten Erkrankungen dar. Mit etwa 50% am häufigsten ist dabei das Handekzem, wie Prof. Dr. Swen Malte John, Dermatologe der Universität Osnabrück, bei einem digitalen Expertengespräch zum Thema berichtete. Von einer jährlichen Gesamtinzidenz von 18.000 Fällen in Deutschland sind etwa 40% beruflich bedingt.
Handekzeme verursachen nicht nur oft blutende Handläsionen, sondern stigmatisieren die Betroffenen in Beruf und Privatleben auch sozial. Betroffen sind neben Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen auch viele andere Berufsgruppen wie Friseur*innen, Metall- und Bauarbeiter*innen oder Landwirt*innen. Speziell während der COVID-Pandemie kam es nach Johns Beobachtung aufgrund häufigen Händewaschens und Desinfizierens zusätzlich zu einer „Handekzem-Epidemie“, die durch Tragen von luftundurchlässigen Schutzhandschuhen und hautreizende Substanzen noch verstärkt wurde. Die Behandlung besteht wesentlich aus einer konsequenten und langfristigen Hautpflege, wobei sich bei Vorliegen einer akuten oberflächlichen Hautschädigung der Auftrag eines Dexpanthenol-haltigen Externums (z.B. Bepanthen® Wund- und Heilsalbe), unter Baumwollhandschuhen auch über Nacht, sehr bewährt hat.
Nur durch die Gesetzliche Unfallversicherung ist eine entsprechende Verordnung dieser dermatologischen Behandlung inklusive der Handschuhe bei voller Kostenübernahme gewährleistet. Dies ist deshalb von Bedeutung, da für eine optimale Wirkung etwa bei atopischer Dermatitis mit einem Pflegemittelbedarf von 250 Gramm pro Woche gerechnet werden muss, welcher bei beruflicher Erkrankung per Rezept ohne Rezeptgebühr von der Apotheke abgegeben wird. Voraussetzung ist, dass Dermatolog*innen, die von Patient*innen ohne Überweisung aufgesucht werden können, das Handekzem korrekt codieren (BK 5101) und die Unfallversicherung kontaktieren (sog. Hautarztbericht) und damit Patient*innen ermöglichen, ihre gesetzlichen Ansprüche umzusetzen. Dies beinhaltet in schweren Fällen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit auch eine temporäre Arbeitspause („Hautkur“/stationäres Heilverfahren) zur Anpassung der Schutzmaßnahmen. So können durch adäquate Behandlung 70% der Menschen mit Ekzemerkrankungen langfristig im Beruf gehalten werden, wie John betonte.
Am anderen Ende des Spektrums beruflich bedingter Hauterkrankungen finden sich die aktinischen Keratosen (AK) und das in der Häufigkeit zunehmende Plattenepithelkarzinom (PEK). Von jährlich etwa 10.000 Meldungen sind 60% als beruflich bedingt anerkannt, so John. AK treten oft im höheren Lebensalter auf, bevorzugt bei Arbeit im Freien und – bedingt durch den Klimawandel zunehmender – UV-Exposition. Auch sie können der Unfallversicherung gemeldet werden (BK 5103), zumal sie bei mehr als fünf Läsionen pro Jahr als chronische Erkrankung gewertet wird. Die Progression zu einem invasiven PEK bei unzureichender Behandlung verursacht in Deutschland jährlich etwa 1.000 Todesfälle. Besonders sensible Areale wie Ohren und Unterlippe sollten bei Aufenthalt im Freien geschützt werden, etwa durch breitkrempige Hüte. Therapeutisch stehen bei der AK neben der Lasertherapie mit Immunstimulanzien, Tirbanibulin und Kryotherapie eine Reihe wirksamer Optionen zur Verfügung, wobei auch hier die Nachbehandlung mit Dexpanthenol-Externum (z.B. Bepanthen® Wund- und Heilsalbe) die Wundheilung unterstützt.
Deutlich Luft nach oben sieht John bei der Awareness für berufsbedingte dermatologische Erkrankungen im allgemeinmedizinischen Bereich. Auch der gesetzliche Anspruch von Personen, die über mindestens 50 Tage während der Arbeit in der Sommerperiode täglich zwischen 11 und 16 Uhr länger als eine Stunde der UV-Strahlung ausgesetzt sind, auf eine „arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge“, werde noch zu wenig genutzt.