Aktuell Derma

Facharzt Dermatologie: Klinikzeiten in der Weiterbildung sind wichtig

Komplexe und schwere Hauterkrankungen sind stationär umfassend erfahrbar

Mit der neuen Weiterbildungsordnung steht auch für angehende Dermatologinnen und Dermatologen die Kompetenzorientierung im Zentrum. In ihr sind anders als in den Vorgängerversionen keine strikten Zeiten und Orte der Weiterbildung mehr vorgeschrieben. Somit ist der Kompetenzerwerb für die Facharztprüfung ab jetzt ambulant oder in der Klinik (stationär) möglich. Im Zentrum der Facharztausbildung steht nun der Erwerb sogenannter Kompetenzen, die theoretische Kenntnisse und vor allem auch praktische Erfahrungen in der Erkennung und Behandlung von Hauterkrankungen abbilden. Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) setzen sich dafür ein, dass die Klinikzeit aufgrund der komplexeren und mitunter auch deutlich fortgeschritteneren Krankheitsbilder nicht fehlen darf.

Mit der im November 2018 vom Deutschen Ärztetag verabschiedeten neuen (Muster)Weiterbildungsordnung (MWBO) wurde u.a. die mehrjährige Facharztausbildung neu strukturiert. Bis Juli 2021 wurde die WBO von vielen Landesärztekammern in Kraft gesetzt. Zentrales Kernstück der neuen WBO ist der strukturierte Kompetenzerwerb. „Eine kompetenzbasierte Weiterbildung zur Hautärztin oder zum Hautarzt beruht nicht auf Kompetenzen, sondern sie hat zum Ziel, diese zu erreichen“, sagt Professor Dr. med. Julia Welzel, Generalsekretärin der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft e. V. (DDG). Im Vordergrund der Weiterbildung steht nun die Prüfung der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gegensatz zur bisherigen überwiegend zeit- und zahlenbasierten Weiterbildung, bei der Mindestzeiten und eine vorgegebene Anzahl selbständig (aber supervidiert) durchgeführter medizinischer Prozeduren nachzuweisen waren.

In der neuen WBO wird zwischen kognitiven und Methodenkompetenzen (Kenntnissen) und Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten) unterschieden. „Die Differenzierung in ‘Wissen‘ und ‘Können‘ ist zunächst einmal sinnvoll. Es stellt sich jedoch die Frage, wie Lernziele und Kompetenzen überprüft werden“, ergänzt Welzel. Laut WBO werden die Inhalte mithilfe eines elektronischen Logbuches (eLogbuch) belegt, das der Weiterbildungsassistent oder die -assistentin (WBA) eigen- verantwortlich führt. Mindestens einmal jährlich stattfindende Weiterbildungsgespräche mit der oder dem Weiterbildungsbefugten ermöglichen ein regelmäßiges Feedback zum Stand der Weiterbildung.

Da es im Kern um das Erreichen der entsprechenden Kompetenzen geht, ist der Ort der Weiterbildung nicht mehr definiert. Die Weiterbildung kann prinzipiell komplett ambulant in Praxen erfolgen. „Eine gute Weiterbildung braucht ein breites Spektrum, aber auch eine Tiefe. Die Klinikzeit sollte aufgrund der komplexeren, selteneren und meist auch fortgeschritteneren Krankheitsbilder nicht fehlen, ebenso wie auch ambulante Weiterbildungszeiten für die häufigen Hautkrankheiten sinnvoll sind“, betont Welzel.

Hinsichtlich der konkreten Inhalte der Weiterbildung konnte die DDG unter der Federführung der Landesärztekammer Niedersachsen zusammen mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD) einen „Fachlich Empfohlenen Weiterbildungsplan“ (FEWP) erarbeiten. „Diese Ausführungs- bestimmungen vermitteln der oder dem Weiterbilder und der oder dem WBA ganz konkret, was zu vermitteln ist bzw. was erlernt werden muss“, erläutert Welzel, Direktorin der Augsburger Universitätshautklinik. Sie seien zwar nicht Teil der WBO, hätten aber einen empfehlenden Charakter und könnten zudem in Zukunft auch an neue Anforderungen angepasst werden. „Hier konnten wir als Fachgesellschaft unsere Expertise auch hinsichtlich der Weiterbildungsinhalte einbringen und damit die Qualität der Weiterbildung definieren“, bilanziert Welzel.

„Es gibt Inhalte und Kompetenzen in der Dermatologie, die überwiegend in der stationären Dermatologie verortet sind“, ergänzt Professor Dr. med. Michael Hertl, Präsident der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG). Hier sind insbesondere Notfälle wie Anaphylaxien, schwere Autoimmundermatosen, fortgeschrittene und metastasierte Hauttumorerkrankungen und komplexe Operationen zu nennen, die weit überwiegend in Kliniken stattfinden. „Wenn eine Dermatologin oder ein Dermatologe diese Krankheitsbilder in der Facharztweiterbildung nicht kennengelernt hat, kann sie oder er diese Erkrankung dann auch nicht sicher in der täglichen Berufspraxis managen. Dieses Wissen bringen wir in die Ausführungsempfehlungen mit ein und fordern daher die stationären Weiterbildungszeiten ausdrücklich, damit jede und jeder die gesamte Breite und Tiefe des Faches durchläuft“, so Hertl abschließend.

Quelle: Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V.

1. Elsner P. Die neue Weiterbildungsordnung Dermatologie: Neuer Wein in alten Schläuchen? Hautarzt 2021. 72:533–534 DOI: 10.1007/s00105-021-04841-1

2. Ochsendorf F, Welzel J. Kompetenzorientierte Weiterbildung in der Dermatologie. Hautarzt 2021. 72:535–548 DOI: 10.1007/s00105-021- 04820-6