Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Sie alle kennen sicherlich die Definition von Gesundheit aus der Präambel der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation WHO: „Gesundheit ist der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen. Das Erreichen des höchstmöglichen Gesundheitsniveaus ist eines der Grundrechte jedes Menschen.“ Dies sind wahrlich hehre Worte, an die wir uns als Medizinerinnen und Mediziner alle immer wieder, durchaus im Sinne einer Rekalibrierung des eigenen berufsethischen Kompasses, selbst erinnern sollten, wenn wir an die – zeitlichen, finanziellen, strukturellen – Grenzen des real existierenden Gesundheitswesens stoßen, innerhalb dessen wir nun einmal agieren.
Diese Definition ist darüber hinaus aber auch besonders gut geeignet, uns daran zu erinnern, allen Facetten eines so vielfältigen, breit gefächerten und faszinierenden medizinischen Fachgebiets wie der Dermatologie die gleiche Wertschätzung zukommen zu lassen. Die oftmals lebensrettende oder zumindest -verlängernde Behandlung
von Hautkrebs ist für die betroffenen Patientinnen und Patienten ohne Frage von existenzieller Bedeutung; dies heißt aber im Gegenzug nicht, dass die Therapie weniger bedrohlicher, nichtsdestotrotz die individuelle Lebensqualität massiv einschränkender „ordinärer“ Hautkrankheiten weniger wichtig für das o.a. „vollständige Wohlbefinden“ sei. Gleiches gilt selbstverständlich auch für ästhetische Behandlungen, wenn sie dazu geeignet sind, Selbstwertgefühl aufzubauen und seelisches Gleichgewicht wiederherzustellen.
Das Bemühen, diese gleichberechtigte Wertschätzung aller Fachbereiche der Dermatologie widerzuspiegeln, ist nicht zuletzt auch der redaktionelle Fixstern von DISKURS Dermatologie. Dies lässt es für uns ganz natürlich erscheinen, in der vorliegenden Ausgabe sowohl einen Schwerpunkt „Hautkrebs“ (ab S. 4) wie auch einen Schwerpunkt „Ästhetik“ (ab S. 29) zu veröffentlichen – ohne andere Erkrankungen wie Onychomykosen (s.S. 18), Hidradenitis suppurativa (s.S. 20) oder Atopische Dermatitis (s.S. 22) zu vernachlässigen oder die an vielen Stellen noch großes Optimierungspotenzial bergende Digitalisierung der dermatologischen Praxis unbeleuchtet zu lassen (s.S. 26f).
Ihre
Dr. med. Andrea Schulz
Schriftleiterin DISKURS Dermatologie