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Krebserregende Stoffe in alter Sonnencreme?

Ob alte Sonnencreme weiterverwendet werden sollte, hängt von den enthaltenen UV-Filtern ab. Wenn unter den Inhaltsstoffen der Sonnencreme „Octocrylen“ aufgeführt wird, wird dazu geraten, diese Creme nicht mehr zu verwenden.

(Foto: Antonio Gabola @Unsplash)

Der in der EU zugelassene UV-Filter Octocrylen wird nicht nur einigen konventionellen Sonnencremes, sondern auch in manchen Tagescremes oder Anti-Aging-Cremes, zugesetzt. Französische und amerikanische Forscher fanden heraus, dass sich dieser Lichtschutzfilter im Laufe der Zeit in den Cremes zu Benzophenon umwandelt. Auch der untersuchte Kosmetik-Rohstoff Octocrylen enthielt bereits Benzophenon-Verunreinigungen.

Im Jahr 2020 wurden sechzehn Octocrylen-haltige Sonnencremes untersucht. In diesen war bereits vor dem simulierten Alterungsprozess Benzophenon messbar. Nach dem simulierten Alterungsprozess, der ein Jahr widerspiegeln soll, waren die Benzophenon-Konzentrationen in Sonnenschutzmitteln und Tagescremes deutlich angestiegen. Das CVUA (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt) Karlsruhe untersuchte 2021 ebenfalls Sonnenschutzprodukte mit dem UV-Filter Octocrylen und wies in einigen Produkten sehr hohe Benzophenon-Konzentrationen nach. Die Verwendung von Octocrylen in europäischen Kosmetikprodukten ist mittlerweile stark zurückgegangen.

Benzophenon kann allergische Hautreaktionen auslösen und über die Haut aufgenommen werden. Es wurde von der International „Agency for Research on Cancer (IARC)“ als vermutlich krebserzeugend beim Menschen eingestuft, weil es in Tierversuchen unter anderem Leberkrebs erzeugte. Diese Substanz kann vermutlich aufgrund ihrer hormonähnlichen Wirkung die Schilddrüse und Fortpflanzungsorgane schädigen.

Bisher waren 6% des verwandten Stoffes Benzophenon-3 als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln zulässig. Nach einer Neubewertung durch das EU-Komitee für Verbrauchersicherheit (SCCS) dürfen in Produkten für Gesicht und Lippen auch weiterhin 6% Benzophenon-3 enthalten sein. In Sprays und Produkten für den ganzen Körper sind allerdings jetzt nur noch 2,2% erlaubt. In allen anderen Mitteln sind es maximal 0,5%. Bis Juli 2023 konnten Produkte nach der alten Regelung noch verkauft werden.

In Sonnencreme mit Naturkosmetiksiegeln wie NATRUE oder BDIH/ COSMOS sind ausschließlich mineralische Filter wie Titanium dioxide (INCI-Bezeichnung für Titandioxid) oder Zinc Oxide (INCI-Bezeichnung für Zinkoxid) erlaubt. Diese sind chemisch stabil, sodass die Sonnencreme weiterverwendet werden kann, solange diese nicht verändert riecht und sich ihre Konsistenz nicht verändert hat. Wenn Nanopartikel vermieden werden sollen, darf in der Inhaltsstoffliste das Wort „Nano“ nicht auftauchen; es sollte also dort z.B. nur „Titanium dioxide“ stehen und nicht „Titanium dioxide nano“.

Seit August 2022 ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff verboten, weil es bei Verschlucken in Tierversuchen Entzündungen im Darm auslösen und vermutlich sogar das Erbgut schädigen kann. In Sonnencremes wird das Weißpigment ummantelt eingesetzt und – anders als Lebensmittelzusatzstoffe – nicht vom Körper aufgenommen. Vorsorglich sollten Sonnenschutzmittel mit Titandioxid nicht auf den Lippen und nicht als Spray eingesetzt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW