Aktuell MÄC

„Gefahren durch Kosmetikstudios und Heilpraktiker werden erheblich unterschätzt”

DGÄPC fordert Arztvorbehalt für Faltenbehandlungen

Ab Ende 2020 dürfen Tattoos nur noch von Ärzten und nicht mehr von Laserstudios entfernt werden – so eine neue Verordnung zum Strahlenschutz. Zum Wohle der Patienten fordert die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) auch einen Arztvorbehalt für Faltenunterspritzungen und eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäurepräparate zur Injektion. Hintergrund dieser Forderung ist das Angebot von Kosmetikstudios, die bundesweit wie Pilze aus dem Boden schießen und nicht nur Hautreinigungen, Wimpernverlängerungen, Waxing oder Maniküre anbieten, sondern bei ihren Kundinnen und Kunden auch Faltenunterspritzungen durchführen. Auch Heilpraktiker bieten solche Behandlungen mit Hyaluronsäure immer häufiger an.

„Die Gefahren, die von fehler- oder mangelhaften Faltenbehandlungen ausgehen, werden häufig unterschätzt. Als Fachgesellschaft für Ästhetisch- Plastische Chirurgie setzen wir uns dafür ein, dass derartige Eingriffe nur von in diesem Bereich ausgebildeten und qualifizierten Fachärzten ausgeführt werden dürfen,“ so Dr. Torsten Kantelhardt, Präsident der DGÄPC. „Der gesamte Bereich bedarf einer strikteren staatlichen Regulierung.“

Behandlungsfehler können ernsthafte Komplikationen nach sich ziehen

Dr. med. Olaf Kauder, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Berlin und DGÄPC-Mitglied, verdeutlicht, dass bei den massenweise rabattierten Angeboten für Faltenbehandlungen auf dem Markt, etwa mit Hyaluronsäure, die Qualität nicht mehr gewährleistet sei. Die Gefahr gehe sowohl von nicht zugelassenen aber auch zugelassenen Behandlerinnen und Behandlern aus, die nicht die notwendige Qualifizierung aufwiesen. Die Verwendung von Hyaluronsäure durch Heilpraktiker und Kosmetikstudios sei kein Einzelfall, sondern gerade in Berlin ein Massenphänomen.

Zudem verweist Dr. Kauder auf Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, wie etwa bei Botoxbehandlungen. So böten Heilpraktiker teils über ihre Webseiten Behandlungen mit Arzneimitteln an, die eigentlich verschreibungspflichtig seien und daher nur von Medizinern angewendet werden dürfen.

Auch sieht der Facharzt die Pflicht zur Aufklärung hinsichtlich der Risiken verletzt, die aufgrund der mangelnden Qualifikation von Heilpraktikern und Kosmetikern nicht ausreichend und damit nicht rechtswirksam erfolgen könne. Nebenwirkungen eines solchen Eingriffs seien eben nicht nur, wie von dieser Seite teils behauptet, lokale Rötungen, Wasseransammlungen oder Hämatome, die nach kurzer Zeit wieder abklingen. „Wird Hyaluronsäure unsachgemäß in die Blutgefäße gespritzt, kann dies zu einer arteriellen Embolie führen“, so Dr. Kauder. „Wenn ein Patient dann nicht sofort ärztlich behandelt wird, drohen Komplikationen bis hin zur Erblindung.“ Er macht deutlich, dass zur Durchführung dieser Eingriffe fundierte Kenntnisse der dreidimensionalen Anatomie der Region einschließlich der Möglichkeit zur sofortigen Behandlung von Komplikationen, welche nur Ärzte erbringen könnten, erforderlich seien. „Zu einer solchen Behandlung bedarf es also etwas mehr als nur eines Heilpraktikerkurses.“

Die Gesundheitsämter sind gefordert

Aufgrund des hohen Risikopotenzials fordert die DGÄPC einen Ärztevorbehalt. „Faltenunterspritzungen gehören in eine Arztpraxis und nicht in irgendeinen Salon“, so Dr. Kauder. Neben dem Gesetzgeber nimmt er auch die Behörden in die Pflicht, indem er schärfere Kontrollen von Heilpraktikern und Kosmetikstudios fordert. Aufgrund der personellen Kapazitätsgrenzen der Gesundheitsbehörden, die flächendeckende Kontrollen unmöglich machen, spricht er sich für eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäure aus. So könne wenigstens der aktuelle massenhafte Missbrauch dieser Substanzen eingedämmt werden.

Trotz der höheren Kosten, die mit einer fachärztlichen Behandlung verbunden sind, glaubt er, dass sich Qualität durchsetzen sollte. „Wir haben Verantwortung für die Menschen, die zu uns kommen. Sie sind nicht einfach Kunden, sondern Patienten.“ Vor allem gelte es auch, die junge Generation vor den Angeboten mancher Kosmetikstudios sowie vor den verfälschten Körperbildern in den sozialen Medien zu schützen, die den Schönheitswahn in diesen Altersgruppen förderten.

Zudem können fehlerhafte ästhetische Eingriffe enorme Kosten für Patienten nach sich ziehen. Notwendige Folgebehandlungen werden von den Krankenkassen überhaupt nicht oder nur anteilig übernommen. Im Falle einer Krankschreibung können die Krankenkassen das Krankengeld ganz oder teilweise versagen.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie e.V