Vorher-nachher-Bilder: Die Rechtslage für die Ästhetische Medizin in Deutschland
Interview mit Astrid Tomczak, München Vorher-nachher-Bilder sind eine großartige Möglichkeit, um Ergebnisse ästhetischer Behandlungen darzustellen. Getreu dem Motto: „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ werden sie daher gerne in verschwenderischem Umfang im Rahmen digitaler und analoger Werbeformen eingesetzt. Was dabei jedoch immer wieder gerne vergessen wird: Ihr Einsatz ist durch die Regelungen des Heilmittelwerberechts