Hautkrebs

Abwertung der häufigsten ambulanten Hautkrebs-Operationen schwächt die Versorgung

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) warnt vor einer Verschlechterung der ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Hautkrebs-Patientinnen und -Patienten. Ursache ist die seit Beginn des Jahres geltende Abwertung bei den sogenannten „kleinen Haut-Operationen“ im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Durch die hohe Anzahl an Haut- krebsfällen in Deutschland stellen diese Operationen die häufigsten operativen Eingriffe in den dermatologischen Praxen dar.

„Wir erleben zurzeit eine beispiellose Schwächung unserer Praxen im Bereich der am häufigsten ambulant durchgeführten dermatologischen Operationen. Die Abwertung der sogenannten kleinen OPs wird die Versorgung unserer Hautkrebspatientinnen und -Patienten nachhaltig verschlechtern – und das vor dem Hintergrund einer stetig steigenden Zahl an Hautkrebsfällen im Rahmen des Klimawandels“, warnt BVDD- Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski. Gleichzeitig begrüßt er den OP-Protest der niedergelassenen HNO-Ärztinnen und -Ärzte. Diese vergeben als Reaktion auf die Abwertung der OP-Ziffern im EBM für ambulant durchgeführte Mandeloperationen bei Kindern momentan keine neuen Termine für den Eingriff.

Während die Mandeloperationen bei Kindern jedoch seltener als Hautkrebsoperationen ambulant durchgeführt werden, trifft die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Abwertung des Punktwertes der dermato-chirurgischen Ziffern für Eingriffe der Kategorie A1 und A2 die operierenden Dermatologinnen und Dermatologen ungleich härter. „Die beiden Eingriffe bilden nicht nur ein wichtiges wirtschaftliches Standbein für dermatologische Praxen, sondern sind aufgrund ihrer Häufigkeit auch Beleg für die enorme Versorgungslast beim Hautkrebs, die Dermatologinnen und Dermatologen zu schultern haben. Mit Blick auf die steigenden Energie- und Personalkosten, die dauerhaft hohe Inflation und eine lächerlich niedrige Honorarerhöhung können die Leistungen jedoch kaum noch wirtschaftlich und qualitativ hochwertig erbracht werden“, so von Kiedrowski.

Das Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP) schätzt, dass jährlich mit rund 500.000 neu auftretenden Fällen von Hautkrebs gerechnet werden muss – Tendenz nach wie vor steigend. [1] Die meisten werden ambulant in den Praxen mit kleineren Operationen versorgt, was bei den häufig älteren Patientinnen und Patienten auch Kosten im stationären Sektor einspart.

Vor diesem Hintergrund kann auch die gleichzeitig zum Jahresbeginn erfolgte Aufwertung größerer dermatochirurgischer Eingriffe der Kategorien A3 bis A7 die zunehmende Unwirtschaftlichkeit bei den kleineren Operationen nicht kompensieren. Dazu werden diese im Vergleich zu selten durchgeführt. „Wir befürchten, dass es unter diesen Umständen künftig eine deutlich stärkere Priorisierung bei den operativen Eingriffen geben wird und damit in vielen Fällen längere Wartezeiten unumgänglich sind“, so der BVDD-Präsident.

Quelle: Berufsverband der Deutschen Dermatologen

Literatur

  1. Hautkrebsreport 2019, S. 17, https://www. bvdd.de/fileadmin/BVDD/BVDD-Download/ Hautkrebsreport-2019.pdf