Hyaluron | Botulinumtoxin

Nach Missbrauchsfällen: Experten fordern Verschreibungspflicht für Dermal-Filler

Im Medizinprodukterecht stehen einschneidende Änderungen bevor. Ab dem 26. Mai ist die neue EU-Medizinprodukte- Verordnung verbindlich anzuwenden. Das wird auch den Markt für die sogenannten “Dermal Filler“ auf Basis von Hyaluronsäure betreffen. Von Ende Mai an gelten für die Einfuhr dieser Produkte strengere Regeln, was es Importeuren minderwertiger Produkte schwerer machen wird, ihr Angebot auf den Markt zu bringen.

Die Forderungen der DGBT

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Fillertherapie e.V. (DGBT) begrüßt diese Änderungen, gleichzeitig gehen sie der DGBT nicht weit genug. Aus diesem Grund fordert die DGBT eine weitere Verschärfung der Regeln für die Anwendung von Fillern. „Wir fordern die Verschreibungspflicht für Filler“, sagt Dr. med. Klaus Hoffmann, Beauftragter der DGBT und Mitinitiator der Kampagne #mitsicherheitschön. „So lange diese Produkte frei und legal im Internet gehandelt werden können, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet“, so Dr. Hoffmann. „Außerdem sollen nur noch besonders qualifizierte Ärzte Filler und Botulinum injizieren dürfen. Eine Approbation darf nicht ausreichen“, führt Dr. Hoff- mann weiter aus. Derzeit ist es so, dass nur Ärzte uneingeschränkt Botulinum und Filler anwenden dürfen. Heilpraktiker dürfen eingeschränkt Filler anwenden – und dies ganz ohne Zusatzausbildung. Während
es für Ärzte ein Register gibt, ist die Qualifikation eines Heilpraktikers für Patienten nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen. Ein Missstand, den die DGBT anprangert.

In der Vergangenheit wurden wiederholt Fälle schwerer Nebenwirkungen bis hin zu regelrechten Entstellungen durch die Anwendung von Fillern durch Laienbehandler publik. Zwar sind Komplikationen bei sachgerechter Botulinum- und Fillerbehandlung eher selten, können aber bei Hyaluronsäure-Injektionen von ästhetischen “Unfällen“ über Infektionen bis zu gefährlichen Gefäßkomplikationen mit Nekrosen und schließlich zur Erblindung führen. „Wer eine Nebenwirkung nicht beherrschen und im Notfall entsprechende Medikamente nicht verschreiben kann und darf, der soll eine Behandlung gar nicht erst durchführen dürfen“, stellt Dr. Hoffmann klar.

Sicherheit durch Ausbildung und Aufklärung

Der Markt für ästhetische Behandlungen wächst jährlich. Das ruft zahlreiche Laienbehandler wie Heilpraktiker, KosmetikerInnen und andere auf den Plan. Diese vermeintlich günstigeren Anbieter drängen auf den Markt und locken Patienten mit Dumpingpreisen und/oder verunsichern sie mit Unwahrheiten. „Die DGBT gibt Patienten, die sich für Fillerbehandlungen interessieren, Orientierung im Dschungel der Anbieter“, erklärt Dr. med. Alexandra Ogilvie. Tatsächlich ist die DGBT die einzige deutsche Organisation, die eine konkrete und standardisierte Ausbildung für Ärzte, die Botulinum oder Filler injizieren wollen, anbietet. Zugleich bietet die DGBT eine Arztsuche an, mit der Patienten besonders qualifizierte Behandler, die das Siegel der DGBT tragen, finden können. Mit Erfolg: Immer häufiger fordert die ärztliche Berufshaftplicht ein Zertifikat der DGBT ein, sobald ein Arzt entsprechende Leistungen anbieten will. „Seit 2006 wurden in DGBT-Kursen mehr als 3.000 Ärzte ausgebildet. Damit ist die DGBT eine der führenden ausbildenden Fachgesellschaften auf diesem Gebiet“, sagt Dr. med. Boris Sommer, 1. Vorsitzender der DGBT.

Um die Aufmerksamkeit der Patienten auf qualitativ hochwertige und sichere Behandlungen zu lenken, startet die DGBT außerdem eine Aufklärungskampagne unter dem Titel #mitsicherheitschön. Ziel dieser Kampagne ist, Patienten umfassend aufzuklären und den Forderungen der DGBT auch in den sozialen Netzwerken Nachdruck zu verleihen.
„Uns geht es in erster Linie um den Patienten und sein Recht auf Sicherheit und Information“, fasst Dr. Hoffmann zusammen. 􏰀

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Fillertherapie e.V.