Lipödem

Kostenerstattung für die Liposuktion beim Lipödem beschlossen

„Heute ist ein großer Tag für uns alle!“, freut sich Priv.-Doz. Dr. med. Mojtaba Ghods, Sprecher der AG Lipödem der DGPRÄC. EIf Jahre nachdem die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) den Antrag auf Erstattung der Lipo- suktion als Behandlungsmethode zur Behandlung des Lipödems bei gesetzlich Krankenversicherten gestellt habe, werde diese Methode nun endlich, basierend auf den Ergebnissen der LIPLEG Studie zur Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Künftige Rahmenbedingungen

Ghods, der mit seinem Team im Studienzentrum Bad Belzig maßgeblich an der Studie beteiligt war führt weiter aus: „Ich freue mich, dass die harte Arbeit sich gelohnt hat, und die Patientinnen nach jahrelangem Kämpfen und Leben mit Stigmata endlich vom Gesundheitssystem die Anerkennung erhalten, die sie verdient haben, und sich nicht weiter für eine medizinisch notwendige Behandlung verschulden oder ihre Behandlung aufschieben müssen, was zu einem Fortschreiten der Erkrankung führt.“ Ghods, der auch das Stellungnahmeverfahren beim GBA bis zuletzt begleitet hat, zeigt sich besonders erfreut, dass auch der Forderung der DGPRÄC und anderer entsprochen wurde, ein Vier-Augen-Prinzip einzuführen.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie:

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