Recht/Praxis

BVDD ruft zur Kündigung der Rahmen- vereinbarung vom 8. November 2013 zur Novellierung der GOÄ auf

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) kritisiert scharf die aktuelle Entwicklung rund um die Beschlussfassung zur Novellierung der GOÄ, die auf der Tagesordnung des diesjährigen Deutschen Ärztetages in Leipzig stand. Der BVDD forderte die 250 Delegierten im Vorfeld des Ärztetages nicht nur dazu auf, der vorliegenden Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)-Novelle nicht zuzustimmen, sondern auch dazu, die Rahmenvereinbarung zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband aus dem Jahre 2013 zu kündigen, um überhaupt in die weiteren Verhandlungen über das Gebührenwerk inhaltlich eintreten zu können.

Grundsätzlich stimmen wir der Notwendigkeit einer dringlichen und unaufschiebbaren Novellierung unserer Gebührenordnung zu. Darüber ist sich unstrittig die gesamte Ärzteschaft einig. Es ist ein Zeichen jahrelangen Politikversagens, dass dies der Ärzteschaft bis dato verweigert wurde. Kein anderer freier Beruf in Deutschland muss mit einer solch veralteten Gebührenordnung arbeiten“, stellt BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski klar.

Auch die jetzt beschlossene Novellierung ist bereits wieder veraltet. Strukturell und das Leistungsgeschehen betreffend, stammt sie aus 2017/2018 und basiert größtenteils auf Kostenkalkulationen, die gerade in den letzten Jahren durch die hohe Inflation und die allgemeinen Preissteigerungen betriebswirtschaftlich in Schieflage geraten sind.

Wie viele Fachverbände hat auch der BVDD in aufwendigen Sitzungen das Leistungsangebot der Fachgruppe bearbeitet und bepreist, was letztlich im Jahr 2021 zu der seitens der Ärzteschaft konsentierten Version geführt hat. Selbst diese Version, die damals betriebswirtschaftlich ausgewogen war, müsste angesicht der bekannten Preisentwicklungen der letzten Jahre dringend angepasst werden“, betont der BVDD-Präsident. Die dann im September 2024 vorgelegte, mit der PKV und Beihilfe nach der 2013er-Rahmenvereinbarung ausverhandelte „GOÄneu“ hatte aber nicht mehr viel mit der Version von 2021 gemeinsam.

Man kann bedingt Verständnis dafür aufbringen, dass nicht 150 Fachverbände am Verhandlungstisch sitzen können – schließlich ist hier auch die Aufgabe der Bundesärztekammer zu sehen –, aber zumindest sind deutliche Kommunikationsdefizite im Anschluss zu kritisieren“, erläutert von Kiedrowski.

Das Ergebnis dieser „geeinten Version“, die jetzt zur Abstimmung stand und von einer Mehrheit der Delegierten abgesegnet wurde, ist aus Sicht des BVDD in dieser Form grundsätzlich abzulehnen.

Der BVDD und die wissenschaftliche Fachgesellschaft DDG (Deutsche Dermatologische Gesellschaft) haben stets den konstruktiven Dialog gesucht und wie 115 andere Gesellschaften eine Stellungnahme abgegeben und sich auch im Clearingverfahren eingebracht; und dies trotz grundsätzlicher Bedenken und Ablehnung wesentlicher Teile des Paragraphen-Teils“, so von Kiedrowski.

Bis dato haben BVDD und DDG zwei weitere Eingaben bei der BÄK eingereicht, auf den konstruktiven Dialog gebaut und sich ganz bewusst aus populistischen Aktivitäten herausgehalten, die auch in der Öffentlichkeit einen falschen Fokus begünstigen.

Es geht um viel mehr als nur um das reine Honorarvolumen, es geht um den freien Arztberuf, um Wertschätzung und um ein Signal an den Nachwuchs in Klinik und Praxis. Wir wollen keine innerärztliche Neiddebatte“, betont von Kiedrowski.

Als absehbar wurde, dass die fachlichen Themen im Clearingverfahren keinen Eingang finden, nicht zuletzt, weil die PKV nicht einmal in Bezug auf den wissenschaftlichen Fortschritt und die demographische Entwicklung zu Zugeständnissen bereit war, sondern nur Umverteilung signalisiert hat, hat der BVDD zusammen mit zahlreichen anderen Fachgruppen die BÄK in einem weiteren Schreiben aufgefordert, die Beschlussfassung zur „GOÄneu“ nicht auf die Tagesordnung des Ärztetages zu setzen – vergeblich!

Zeitdruck ist eine schlechte Basis für Beratungen, aber absolut inakzeptabel ist die Weigerung der PKV, überhaupt eine betriebswirtschaftliche Kalkulation anzunehmen. Anders sind die willkürlichen Abwertungen des Verhandlungsergebnisses gegenüber der arzteigenen GOÄ nicht zu erklären“, sagt der BVDD-Präsident.

Die aktuelle GOÄ-Novelle verstößt nach Ansicht des BVDD sogar gegen mehrere Beschlüsse des Deutschen Ärztetages in Bezug auf die betriebswirtschaftliche Grundlage der Leistungsbewertung.

Dr. Ralph von Kiedrowski dazu: „Es ist völlig unangemessen, bei einem akademisch ausgebildeten Freiberufler von einem Stundensatz von 120 Euro auszugehen. Die Freiberuflichkeit ist ein unschätzbares Gut, das wir aktuell durch die innerärztliche Diskussion gefährdet sehen. Es sind bereits tiefe Gräben entstanden, Hausärzte versus Fachärzte, verschiedene Facharztgruppen – sprechende versus apparative Medizin – gegeneinander, und selbst innerhalb einzelner Facharztgruppen bilden sich Lager. Umverteilungen sind keine Lösung. Hier sehen wir die BÄK in der Pflicht, im Sinne aller Ärztinnen und Ärzte, egal aus welchem Versorgungssektor, stabilisierend einzuwirken und nicht ihr Eigenvorhaben GOÄneu‚ koste es, was es wolle, durchzusetzen!

Um überhaupt weiter verhandeln zu können, fordert der BVDD, in jedem Fall die Rahmenvereinbarung aus 2013 zu kündigen.

Ich kenne keinen Juristenverband, der mit den Anbietern von Rechtschutzversicherungen seine Honorare aushandelt. Deshalb ist es auch nicht erfolgversprechend, die GOÄneu in dieser Form jetzt zu verabschieden und im Nachgang auf weitere Verbesserungen zu hoffen. Dies hat der PKV-Verband ja auch in der letzten Woche durch seinen Vorsitzenden klar verlauten lassen“, so der Präsident des BVDD.

Quelle: Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V.