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Versorgung mit Cannabinoiden verbessern

Bundesweite Initiative der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin

Mit der „Schmerzinitiative Cannabinoide 2021“ hat sich die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) in diesem Jahr das Ziel gesetzt, Hemmnisse bei der Verordnung von Cannabinoiden abzubauen, um die Versorgung von Schmerz­ patienten zu verbessern. Bestandteil der Initiative ist ein Selektivvertrag der DGS mit der AOK Rheinland/Hamburg, der
den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse ersetzen soll und die Therapieentscheidung dem Arzt in Absprache mit seinem Patienten überlässt. Voraussetzung ist eine entsprechende Qualifikation der teilnehmenden Ärzte. Der bürokrati­ sche Aufwand wird dadurch reduziert und die Wartezeit des Patienten auf den Beginn der Cannabistherapie verkürzt sich erheblich.

Cannabinoide können die Lebens­ qualität schwerkranker Schmerzpati­ enten deutlich verbessern. Allerdings sind die Hürden für eine gute Versor­ gung derzeit hoch. „Das komplizierte Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen braucht Zeit. Die Patienten müssen warten. Auch wird ein Drittel aller Anträge abgelehnt“, so DGS­ Präsident Dr. Johannes Horlemann. Gründe für die Ablehnung seien unterschiedliche Bewertungen der Indikationsstellung, die nicht aus­ geschöpfte Standardtherapie und Fehler bei der Antragstellung. Einigen Ärzten fehlt zudem die Erfahrung im Umgang mit Cannabinoiden. Vorbe­ halte wegen möglichen Missbrauchs tragen ebenfalls zur Unterversorgung von Schmerzpatienten bei. Deshalb hat die DGS die „Schmerzinitia­tive Cannabinoide 2021“ ins Leben gerufen.

„Mit der Initiative wollen wir Hemmnisse bei der Verordnung abbauen, die Behandlungsqualität verbessern und die Verordner selbst umfassend qualifizieren. Patienten mit schwer- oder unkontrollierbaren Symptomen sollen eine Cannabistherapie kurzfristig und unbehindert erhalten können“, so Horlemann.

Basis des Projektes ist ein am 19. Januar 2021 von Bundespolitikern der Großen Koalition, der AOK Rheinland/Hamburg, Grundlagenforschern und DGS­Vorstandsmitgliedern verabschiedetes Eckpunktepapier. Zum Programm gehört ein Selektiv­ vertrag zwischen der AOK Rheinland/ Hamburg und der DGS. Dieser ersetzt den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse für die Verordnung von Cannabinoiden und soll zur Jahresmitte 2021 in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Vertragsärzte über ein 20­stündiges Curriculum besonders qualifizieren, das Experten der Fachgesellschaft entwickelt haben. Die Schulung der Vertragsärzte erfolgt in den Bereichen Grundlagen, Standardtherapien und Indikationen für Cannabinoide. Suchtmedizinische Aspekte, Neben­wirkungen und Kontraindikationen werden ebenfalls behandelt. Die regelmäßige Teilnahme der Vertrags­ärzte an CME­zertifizierten Fort­bildungsveranstaltungen und eine jährlich zu erfüllende Rezertifizierung ergänzen das Maßnahmenpaket der Initiative.

Die DGS begrüßte die Einführung von Cannabis als Medizin im Jahre 2017, damit Patienten mit schweren chronischen Schmerzen im Tumor­ und Nichttumorbereich eine Option erhalten, wenn Standardtherapien ausgeschöpft sind. Nach nunmehr drei Jahren seit Einführung des Ge­setzes gilt es, die eingetretene Situ­ation neu zu bewerten, die Qualität in der Versorgung und den seriösen Umgang mit Cannabinoiden in der öffentlichen Wahrnehmung, in der Gesundheitspolitik und bei Kranken­kassen, Apothekern und Ärzten zu fördern. Mit der „Schmerzinitiative Cannabinoide“ will die DGS dazu einen Beitrag leisten. Unterstützung erhält das Projekt über eine Pool­finanzierung auch von vier Herstel­ lern von Cannabis­Präparaten: AOP Orphan Pharmaceuticals Germany GmbH (AOP Orphan), Cannamedical Pharma GmbH (Cannamedical), Spectrum Therapeutics GmbH (Spectrum Therapeutics) und Tilray Deutschland GmbH (Tilray).

Weitere Informationen:

www.dgschmerzmedizin.de
T Quelle: Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.