Aktinische Keratosen als Berufskrankheit: Von der Meldung zur Erstattung der BK-Nr. 5103
Viele Erwerbstätige sind durch ihren Beruf täglich starker UV-Strahlung ausgesetzt, weshalb bestimmte Hautkrebserkrankungen berufsbedingt verursacht sein können. [1] Besonders betroffen sind beispielsweise die Berufsgruppen Bauarbeiter*innen, Beschäftigte in der Landwirtschaft oder dem Gartenbau sowie Dachdecker*innen. [1] Seit 2015 sind multiple aktinische Keratosen (AKs) und das Plattenepithelkarzinom (PEK) unter der BK-Nr. 5103 offiziell als Berufskrankheit anerkannt. [2]